Orthopädische Einlagenversorgung DGUV Regel 112-191
In der Regelung wird vorgeschrieben, dass orthopädische Einlagen nur mit einer gültigen Baummusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Die Anpassung der Einlage erfolgt durch einen orthopädischen Schuhmacher wie Fredmax GmbH.
Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen
müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet
sind.
Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden
Einlagen an, die orthopädisch individuell anzupassen sind.
Vorgehensweise für Ihre orthopädische Einlagenversorgung